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ALLGEMEINE VERKAUFS - & GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma
Strobl-Schaul Ilonka
Reitplatz - Stall & Heimtierbedarf & Dienstleistungen
Frauendoden 13
92366 Hohenfels
USt-IDNr.: DE217570085
Fassung 02/2008
0. Geltendes Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) beziehen sich auf deutsches Recht, welches bei jedem Geschäftsabschluss gilt!
In keinem Fall soll in diesen AGB´s deutsches Recht in irgend einer Weise eingeschränkt oder verändert werden, sollte dies dennoch geschehen ist betreffender Paragraf ungültig!
Es ist in unserem Interesse, dass unsere Kunden zufrieden sind, deshalb werden wir versuchen Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und unsere Kunden zufrieden zu stellen.
I. Geltung/Angebote
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen -
Verträge und sonstigen Leistungen. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch
dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich
widersprechen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche
Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer
Verkaufsangestellten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
verbindlich.
3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen,
technische Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln sind
keine Beschaffenheitsangaben, Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, soweit
sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind.
4. Abweichungen des Liefergegenstandes und der Umverpackungen, in Farbe und
Oberflächenbeschaffenheit im Vergleich von Mustern, Probe- und Vorlieferungen
sind zulässig.
II. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab
unserem Betrieb ausschließlich Verpackung, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
2. Wird die Ware verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum
Selbstkostenpreis; im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns
gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist
frachtfrei zurückgegeben werden.
III. Zahlung und Verrechnung
Nach Eingang einer Schriftlichen und unterzeichneten Bestellung ( in Ausnahmen
auch mündlicher oder telefonischer Bestellung ) ist der Rechnungsbetrag im
Voraus zu bezahlen! Nur in besondern Fällen gilt:
Rechnungen sind fällig jeweils ab Liefertermin oder Abholung innerhalb 10
Werktagen netto, abzüglich im Angebot schriftlich vereinbarter Rabatte. Die
Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass uns der für den
Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur
Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 8 Tage nach Fälligkeit unserer
Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
1. Barzahlungen können nur auf eigene Gefahr per Post, oder direkt vor Ort in
Unserer Geschäftsstelle vorgenommen werden. Bei Abholung in unserem Lager ist
keine Barzahlung möglich auch bei Auslieferung durch eine Spedition nicht, die
Fahrer sind nicht berechtigt Geld anzunehmen!
2. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR (Euro) sind jeweils sofort fällig und
netto zahlbar.
3. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen
berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
4. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, sind wir
berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu
berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
5. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte
aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle
unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer
fällig zu stellen und die Einziehungsermächtigung gemäß Ziff. V/5 zu widerrufen.
Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, die Ware nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen sowie die Weiterveräußerung und
Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein
Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung
oder Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.
Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen
unberührt.
6. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert
ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen
Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus, soweit
schriftlich nichts anderes Vereinbart ist!
IV. Lieferung / Abholung
1. Die Lieferung / Abholung der Ware ist erst nach Eingang des Rechnungsbetrages
auf unserem Konto möglich und erfolgt innerhalb 1-3 Wochen danach. Lieferfristen
und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
unseren Betrieb verlassen hat.
2. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen
von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt
unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit
solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die
Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Käufer
unverzüglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine. Wird
die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie
insoweit vom Vertrag zurücktreten.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur
Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im
Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als
Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. V/1. Bei Verarbeitung, Verbindung und
Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das
Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser
Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits
jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im
Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für
uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltswaren im
Sinne der Ziff. V/1.
3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu
seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist,
veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß
den Ziff. V/4 bis V/6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur
Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen
mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der
Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der
jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
Miteigentumsanteile gemäß Ziff. V/2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in
Höhe dieser Miteigentumsanteile.
5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu
unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem
Widerrufsrecht nur in den in Ziff. III/4 genannten Fällen Gebrauch machen. Auf
unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der
Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die
zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer
uns unverzüglich benachrichtigen.
7. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen
insgesamt um mehr als 50 v. H., sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur
Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
VI. Ausführung der Lieferungen
1. Für die Ware Tragen wir bis zur Ankunft dieser beim Kunden auch bei
unversicherter Fracht das Risiko laut § 474 BGB; das Risiko geht nicht auf den
Käufer über!. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers, es
denn es ist die Lieferung mit Abladung gesondert vereinbart. Bei Abholung trägt
der Käufer das Risiko und die Pflichten für den Fachgerechten Transport.
2. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Bei
Anfertigungsware sind Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der
abgeschlossenen Menge zulässig.
3. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen
herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Etwaige Änderungswünsche können nach
Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies
ausdrücklich vereinbart wurde. Abruftermine und -mengen können, soweit keine
festen Vereinbarungen getroffen wurden, nur im Rahmen unserer Lieferungs- oder
Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden. Wird die Ware nicht vertragsgemäß
abgerufen, sind wir berechtigt, sie nach Verstreichen einer angemessenen
Nachfrist als geliefert zu berechnen.
VII. Haftung für Mängel
1. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den
Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei
Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis
mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom
Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das
Minderungsrecht zu.
2. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit
sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen
sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen
anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden
ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen
Gebrauch.
3. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu
überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben
davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht
berufen.
4. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe der Ziff. VIII ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst
entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
VIII. Umtausch
1. Umtausch ist nur möglich innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Ware auf eigene Rechnung, der bei Mängeln, insoweit der Mangel bewiesen ist und auch als solcher anerkannt werden kann! Wird nicht die richtige Ware geliefert, so müssen wir die Rückfracht bezahlen insofern der Käufer mit der Abholung einverstanden ist und am vereinbarten Termin den Zugang inkl. das Betreten der Lagerstätte und des Geländes auf der die Ware sich befindet ermöglicht und erlaubt. Ist der Zugang ( auch Zufahrt mit großem LKW ) nicht möglich oder verwehrt so ist der Umtausch nicht möglich. Evtl. anfallende Kosten, sowie erwartete Gewinne der Spedition, die den Abholungsauftrag hat werden in Rechnung gestellt. Ware die umgetauscht wird, ist vom Käufer auf zu laden.
2. Der Käufer hat sorge zutragen, dass eine Beladung am vereinbarten Abholtermin erfolgt, kosten für zusätzlichen Arbeitsaufwand oder gar Personal werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Keine Umtauschgründe sind Matrialbeschaffenheit und Rutschfestigkeit, zumal Proben der Ware angefordert werden können. Die Rutschfestigkeit wurde durch den TÜV zertifiziert und festgelegt. Die entsprechenden Unterlagen können jederzeit von uns angefordert werden ( am besten vor dem Kauf !!! ) Eine Abweichung der Farbe und der Maße der Ware, vor allem der Höhe sind keine Umtausch gründe, da diese geringfügig variabel sind.
IX. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere
wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter
Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit,
beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in
Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir
Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben.
Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem
Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware
entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch für solche
Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn,
diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. Davon unberührt bleiben
unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie
die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der
Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
X. Urheberrechte
1. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen
behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im
Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige
Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.
2. Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen,
Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr
dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte
unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung
derartiger Gegenstände, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet
zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei
Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich
außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter
unverzüglich freizustellen.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser Betrieb. Gerichtsstand für
Kaufleute ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Käufer auch an
seinem Gerichtsstand verklagen.
2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu
diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des
Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen
Warenkauf (CISG).
XII. Maßgebende Fassung
In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen
Verkaufsbedingungen maßgebend.
28.03.2008
Großbissendorf
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat2 ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder -
wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren
nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in
Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten
gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Strobl-Schaul Ilonka
Frauenboden 13
92366 Hohenfels OT: Großbissendorf
beratung@stallboden.de
Fax 09472-9079072
USt-IDNr.: DE217570085
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei
der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie
sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie
keinen Wertersatz leisten.3
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie
haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei
einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht
die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
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